{"id":17,"date":"2023-09-19T12:36:41","date_gmt":"2023-09-19T12:36:41","guid":{"rendered":"https:\/\/fensterhentschel.de\/?page_id=17"},"modified":"2023-09-19T12:36:41","modified_gmt":"2023-09-19T12:36:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>HENTSCHEL<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rathenaustrasse 18a&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>02763 Zittau&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Vertragsschluss<\/p>\n\n\n\n<p>1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr alle Vereinbarungen und Angebote.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Vertr\u00e4ge kommen durch unsere Schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigungen zustande. Ab\u00e4nderungen, der im Auftrag von uns urspr\u00fcnglich gemachten Angaben, sind nur dann g\u00fcltig, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>3. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Vertragsbestandteil<\/p>\n\n\n\n<p>1. Es gelten in der nachstehenden Reihenfolge:<\/p>\n\n\n\n<p>a) der schriftliche Vertrag, falls ein solcher vorliegt<\/p>\n\n\n\n<p>b) die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers<\/p>\n\n\n\n<p>c) das Angebot des Auftragnehmers mit allen Zeichnungen, Skizzen<\/p>\n\n\n\n<p>d) der Terminplan, falls ein solcher existiert<\/p>\n\n\n\n<p>e) der Zahlungsplan, falls ein solcher existiert<\/p>\n\n\n\n<p>f) die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p>2. L\u00e4sst die Beschreibung des Umfanges der Leistung mehrere Ausf\u00fchrungen zu, so bestimmt der Auftragnehmer nach seinem Ermessen die Art der Ausf\u00fchrung. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind nur g\u00fcltig, wenn diese vom Auftragnehmer anerkannt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Preise<\/p>\n\n\n\n<p>1. Unsere Preise gelten netto. Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden H\u00f6he gesondert berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Eine Preisvereinbarung stellt nur dann einen Pauschalpreis dar, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden ist. Erh\u00f6hen sich nach Vertragsschluss die Preise f\u00fcr Material und Rohstoffe, Herstellungs- und Transportkosten, L\u00f6hne und Geh\u00e4lter, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anpassung aller Preis einschlie\u00dflich vereinbarter Pauschalpreise f\u00fcr solche Leistungen zu verlangen, die sp\u00e4ter als drei Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, oder auf Grund eines nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstandes tats\u00e4chlich erst drei Monate nach Vertragsschluss erbracht werden. Die Preiserh\u00f6hung ist in gleichem Umfang vorzunehmen, in dem sich die Kosten des Auftragnehmers zur Erbringung der Leistung durch Preissteigerung erh\u00f6hen.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Verpackungs- und Frachtkosten werden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Leihverpackungen, Pendelverpackungen und Leihpaletten bleiben unser Eigentum und sind mit der n\u00e4chsten Lieferung in einwandfreiem Zustand zur\u00fcckzuschicken. Erfolgt die R\u00fccksendung nicht binnen eines Monats nach Lieferung, stellen wir die Selbstkosten in Rechnung.<\/p>\n\n\n\n<p>4. F\u00fcr Auslandslieferungen gilt zus\u00e4tzlich folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere Preisangebote verstehen sich exklusiv der Geb\u00fchren und Kosten f\u00fcr die Besorgung und Beglaubigung von Ursprungszeugnissen, Konsulatsfakturen, Genehmigungen und dergleichen. Diese Geb\u00fchren und Kosten gehen stets zu Lasten des K\u00e4ufers. Es sei denn, die Parteien treffen eine anderslautende schriftliche Vereinbarung. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Ausl\u00e4ndische Bankspesen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit der K\u00e4ufer Akkreditive nicht in der vereinbarten Frist er\u00f6ffnet, hat der Verk\u00e4ufer ein R\u00fccktrittsrecht, ohne dass es einer besonderen Nachfristsetzung bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Lieferungen<\/p>\n\n\n\n<p>1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Fristen f\u00fcr Montage sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigt haben. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Fristen Versandbereitschaft melden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Verz\u00f6gern sich Lieferung und Leistung durch Eintritt f\u00fcr uns unabwendbarer Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Rohstoffmangel, Arbeitskampf) so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Wird aus gleichem Grund die Lieferung unm\u00f6glich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Wir kommen nur in Verzug, wenn uns eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wird. Wir haften f\u00fcr Verzugssch\u00e4den und Nichterf\u00fcllungssch\u00e4den nur bis zur H\u00f6he des Auftragswertes, es sei denn wir oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen haben vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Befindet sich der Abnehmer mit der Zahlung gleich welcher Art in Verzug oder tritt in seinen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, sind wir berechtigt alle weiteren Lieferungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen. Eine Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse ist unter anderem anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit \u00fcberschritten wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besteller ungeachtet der Rechte aus Ziff. (9) entgegenzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Angemessene Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Entsteht einem Besteller aufgrund einer Lieferverz\u00f6gerung nachweislich ein Schaden und haben wir die Verz\u00f6gerung zu vertreten, so ist der Besteller berechtigt, eine Verzugsentsch\u00e4digung zu fordern. Diese betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung \u00bd von hundert, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 von hundert vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, die infolge der Versp\u00e4tung nicht zur Verf\u00fcgung steht. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche ist ausgeschlossen, falls uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Zahlung<\/p>\n\n\n\n<p>1. Unsere Rechnungen sind, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wird dieses Zahlungsziel \u00fcberschritten, ger\u00e4t der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Der Besteller hat dann Verzugszinsen in H\u00f6he von 5% p.a. \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, wenn er nicht einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Dem Besteller steht ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderung aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis zu, die unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Im letzten Fall kann er die Zahlung der Verg\u00fctung bei M\u00e4ngeln von Teilen der Lieferung nur in der H\u00f6he zur\u00fcckhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Eine Abtretung von Forderungen des Bestellers an Dritte wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>1. Wir behalten uns das Eigentum an s\u00e4mtlichen von uns gelieferten Produkten vor, bis alle Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Grunde, beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt f\u00fcr den jeweiligen Saldo.<\/p>\n\n\n\n<p>In der R\u00fccknahme unserer Produkte liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, die Waren bei einem Zahlungsverzug des Bestellers zur\u00fcckzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tats\u00e4chlichen Erl\u00f6s nach Abzug der Verwertungs- und R\u00fccknahmekosten.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Besteller ist verpflichtet unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Anspr\u00fcche gegen die Versicherung sind an uns abzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Der Besteller darf die gelieferte Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiterverarbeiten, oder unter Vereinbarung eines verl\u00e4ngerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts weiter ver\u00e4u\u00dfern. Zu weiteren Verf\u00fcgungen ist er nicht berechtigt. Die Verwertungsbefugnis des Bestellers erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht einh\u00e4lt, in sonstiger grober Weise gegen die mit uns geschlossenen Vertr\u00e4ge verst\u00f6\u00dft oder in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Als Verm\u00f6gensverfall gilt Zahlungseinstellung, \u00dcberschuldung, Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Ver\u00e4nderung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers, die zu einer Gef\u00e4hrdung unserer Sicherheit f\u00fchren kann.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Eine Verarbeitung von Vorbehaltswahre wird f\u00fcr uns vorgenommen (\u00a7 9500 BGB). Bei gemeinsamer Verarbeitung f\u00fcr mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend \u00a7 947 f BGB zu.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Der Besteller tritt uns die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen und Nebenrechte entsprechend unserem Eigentumsanteil ab. Er ist berechtigt ein Abtretungsverbot zu vereinbaren<\/p>\n\n\n\n<p>Bei teilweiser Zahlung des Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderung im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in (7) 2. bezeichneten F\u00e4llen. Der Besteller ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der Forderung verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Wir sind verpflichtet uns zustehende Sicherheiten freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 30% \u00fcbersteigt. Bei mehreren Sicherheiten steht uns die Auswahl frei.<\/p>\n\n\n\n<p>6. F\u00fcr das Ausland gilt zus\u00e4tzlich folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit das Recht eines anderen Staates den Eigentumsvorbehalt nicht zul\u00e4sst, uns als Verk\u00e4ufer aber gestattet uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so k\u00f6nnen wir alle Rechte dieser Art aus\u00fcben. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet bei solchen Ma\u00dfnahmen unsererseits mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts am Liefergegenstand treffen wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Gew\u00e4hrleistung\/Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>1. Werkvertr\u00e4ge<\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Die Gew\u00e4hrleistung und die Gew\u00e4hrleistungsfristen betragen 5 Jahre, wobei f\u00fcr mechanische\/bewegliche Teile sowie elektrische oder elektronische Bauteile eine Gew\u00e4hrleistungsfrist von 2 Jahren als vereinbart gilt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Neuwaren<\/p>\n\n\n\n<p>2.1 Der Besteller ist verpflichtet die von uns gelieferten Produkte unverz\u00fcglich zu untersuchen, auch wenn sie verpackt sind. Offene M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb einer Woche nach Eingang ger\u00fcgt werden, verdeckte M\u00e4ngel innerhalb einer Woche nach deren Feststellung. Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss schriftlich erhoben werden und die Beanstandung in nachpr\u00fcfbarer Weise bezeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 Wir haften f\u00fcr von uns verschuldete fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Ausf\u00fchrung. Erfolgt die Fertigung nach Zeichnung des Bestellers, haften wir nur f\u00fcr die \u00dcbereinstimmung mit der Zeichnung.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die \u00dcbernahme von Beratungs- oder Konstruktionsaufgaben haften wir nur bei schriftlicher Zusicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 Bei begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, bessern die beanstandeten Waren oder Werkleistungen nach oder gew\u00e4hren einen Preisnachlass. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verz\u00f6gerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl einer Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. \u00a7\u00a7 361 und 463 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 Es gilt die gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsfrist, beginnend mit \u00dcbergabe bzw. ab dem Zeitpunkt der Abnahme, falls diese erforderlich ist, es sei denn, dass die Vertragsparteien davon abweichende Vereinbarungen treffen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 Alle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen, wenn der Besteller selbst begonnen hat einen Liefergegenstand zu bearbeiten, zu erg\u00e4nzen oder zu ver\u00e4ndern, oder einen beanstandeten Liefergegenstand nachzubehandeln oder wenn der Liefergegenstand weiterverarbeitet oder eingebaut ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Gew\u00e4hrleistung gebrauchter Gegenst\u00e4nde<\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde werden unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung wie sie stehen und liegen verkauft.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 \u00dcbernimmt der Verwender aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung die Gew\u00e4hr f\u00fcr gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde, so gelten im Einzelfall die f\u00fcr Neuwaren festgelegten Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen mit der Ma\u00dfgabe, dass eine Haftung f\u00fcr Werkstoffm\u00e4ngel, die bei der \u00dcberholung nicht festgestellt werden konnten, ausscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Haftung f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den sowie sonstige Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers gegen den Auftragnehmer oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei denn der Besteller weist nach, dass derartige Sch\u00e4den grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht worden sind. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Schlussbestimmungen<\/p>\n\n\n\n<p>1. F\u00fcr s\u00e4mtliche uns erteilten Auftr\u00e4ge gilt deutsches Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen<\/p>\n\n\n\n<p>2. Soweit der Besteller Kaufmann ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist f\u00fcr diesen Fall der Gerichtsstand das f\u00fcr Zittau zust\u00e4ndige Gericht.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ung\u00fcltig sein, so ber\u00fchrt das die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln bzw. der \u00fcbrigen Teile solcher Klauseln nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma HENTSCHEL Rathenaustrasse 18a&nbsp; 02763 Zittau&nbsp; (1) Vertragsschluss 1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten f\u00fcr alle Vereinbarungen und Angebote. 2. Vertr\u00e4ge kommen durch unsere Schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigungen zustande. Ab\u00e4nderungen, der im Auftrag von uns urspr\u00fcnglich gemachten Angaben, sind nur dann g\u00fcltig, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt wurden. 3. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen. (2) Vertragsbestandteil 1. Es gelten in der nachstehenden Reihenfolge: a) der schriftliche Vertrag, falls ein solcher vorliegt b) die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Auftragnehmers c) das Angebot des Auftragnehmers mit allen Zeichnungen, Skizzen d) der Terminplan, falls ein solcher existiert e) der Zahlungsplan, falls ein solcher existiert f) die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen 2. L\u00e4sst die Beschreibung des Umfanges der Leistung mehrere Ausf\u00fchrungen zu, so bestimmt der Auftragnehmer nach seinem Ermessen die Art der Ausf\u00fchrung. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind nur g\u00fcltig, wenn diese vom Auftragnehmer anerkannt wurden. (3) Preise 1. Unsere Preise gelten netto. Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden H\u00f6he gesondert berechnet. 2. Eine Preisvereinbarung stellt nur dann einen Pauschalpreis dar, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden ist. Erh\u00f6hen sich nach Vertragsschluss die Preise f\u00fcr Material und Rohstoffe, Herstellungs- und Transportkosten, L\u00f6hne und Geh\u00e4lter, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anpassung aller Preis einschlie\u00dflich vereinbarter Pauschalpreise f\u00fcr solche Leistungen zu verlangen, die sp\u00e4ter als drei Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen sind, oder auf Grund eines nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umstandes tats\u00e4chlich erst drei Monate nach Vertragsschluss erbracht werden. Die Preiserh\u00f6hung ist in gleichem Umfang vorzunehmen, in dem sich die Kosten des Auftragnehmers zur Erbringung der Leistung durch Preissteigerung erh\u00f6hen. 3. Verpackungs- und Frachtkosten werden zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt. Leihverpackungen, Pendelverpackungen und Leihpaletten bleiben unser Eigentum und sind mit der n\u00e4chsten Lieferung in einwandfreiem Zustand zur\u00fcckzuschicken. Erfolgt die R\u00fccksendung nicht binnen eines Monats nach Lieferung, stellen wir die Selbstkosten in Rechnung. 4. F\u00fcr Auslandslieferungen gilt zus\u00e4tzlich folgendes: Unsere Preisangebote verstehen sich exklusiv der Geb\u00fchren und Kosten f\u00fcr die Besorgung und Beglaubigung von Ursprungszeugnissen, Konsulatsfakturen, Genehmigungen und dergleichen. Diese Geb\u00fchren und Kosten gehen stets zu Lasten des K\u00e4ufers. Es sei denn, die Parteien treffen eine anderslautende schriftliche Vereinbarung. Die Zahlung hat in Euro zu erfolgen. Ausl\u00e4ndische Bankspesen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Soweit der K\u00e4ufer Akkreditive nicht in der vereinbarten Frist er\u00f6ffnet, hat der Verk\u00e4ufer ein R\u00fccktrittsrecht, ohne dass es einer besonderen Nachfristsetzung bedarf. (4) Lieferungen 1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Fristen f\u00fcr Montage sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigt haben. Lieferzeiten sind eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Fristen Versandbereitschaft melden. 2. Verz\u00f6gern sich Lieferung und Leistung durch Eintritt f\u00fcr uns unabwendbarer Ereignisse (z.B. Betriebsst\u00f6rungen, beh\u00f6rdliche Eingriffe, Rohstoffmangel, Arbeitskampf) so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Wird aus gleichem Grund die Lieferung unm\u00f6glich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. 3. Wir kommen nur in Verzug, wenn uns eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wird. Wir haften f\u00fcr Verzugssch\u00e4den und Nichterf\u00fcllungssch\u00e4den nur bis zur H\u00f6he des Auftragswertes, es sei denn wir oder unsere Erf\u00fcllungsgehilfen haben vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt. 4. Befindet sich der Abnehmer mit der Zahlung gleich welcher Art in Verzug oder tritt in seinen Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, sind wir berechtigt alle weiteren Lieferungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen. Eine Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse ist unter anderem anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit \u00fcberschritten wurde. 5. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, auch wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen, vom Besteller ungeachtet der Rechte aus Ziff. (9) entgegenzunehmen. 6. Angemessene Teillieferungen sind zul\u00e4ssig. 7. Entsteht einem Besteller aufgrund einer Lieferverz\u00f6gerung nachweislich ein Schaden und haben wir die Verz\u00f6gerung zu vertreten, so ist der Besteller berechtigt, eine Verzugsentsch\u00e4digung zu fordern. Diese betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der Versp\u00e4tung \u00bd von hundert, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5 von hundert vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, die infolge der Versp\u00e4tung nicht zur Verf\u00fcgung steht. Die Geltendmachung weiterer Anspr\u00fcche ist ausgeschlossen, falls uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird. (5) Zahlung 1. Unsere Rechnungen sind, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wird, zahlbar 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. 2. Wird dieses Zahlungsziel \u00fcberschritten, ger\u00e4t der Besteller ohne Mahnung in Verzug. Der Besteller hat dann Verzugszinsen in H\u00f6he von 5% p.a. \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, wenn er nicht einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. 3. Gegen unsere Forderungen kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 4. Dem Besteller steht ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderung aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis zu, die unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Im letzten Fall kann er die Zahlung der Verg\u00fctung bei M\u00e4ngeln von Teilen der Lieferung nur in der H\u00f6he zur\u00fcckhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht. 5. Eine Abtretung von Forderungen des Bestellers an Dritte wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. (6) Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an s\u00e4mtlichen von uns gelieferten Produkten vor, bis alle Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Grunde, beglichen sind. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt f\u00fcr den jeweiligen Saldo. In der R\u00fccknahme unserer Produkte liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, die Waren bei einem Zahlungsverzug des Bestellers zur\u00fcckzunehmen. Die Ware wird gutgeschrieben mit dem tats\u00e4chlichen Erl\u00f6s nach Abzug der Verwertungs- und R\u00fccknahmekosten. Der Besteller ist verpflichtet unser Eigentum gegen Feuer, Wasser, Diebstahl zu versichern. Die Anspr\u00fcche gegen die Versicherung sind an uns abzutreten. 2. Der Besteller darf die gelieferte Ware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang weiterverarbeiten, oder unter Vereinbarung eines verl\u00e4ngerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts weiter ver\u00e4u\u00dfern. Zu weiteren Verf\u00fcgungen ist er nicht berechtigt. Die Verwertungsbefugnis des Bestellers erlischt, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber nicht einh\u00e4lt, in sonstiger grober Weise gegen die mit uns geschlossenen Vertr\u00e4ge verst\u00f6\u00dft oder in Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Als Verm\u00f6gensverfall gilt Zahlungseinstellung, \u00dcberschuldung, Anmeldung eines Insolvenzverfahrens und jede sonstige schwerwiegende Ver\u00e4nderung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers, die zu einer Gef\u00e4hrdung unserer Sicherheit f\u00fchren kann. 3. Eine Verarbeitung von Vorbehaltswahre wird f\u00fcr uns vorgenommen (\u00a7 9500 BGB). Bei gemeinsamer Verarbeitung f\u00fcr mehrere Lieferanten steht uns das Miteigentum entsprechend \u00a7 947 f BGB zu. 4. Der Besteller tritt uns die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen und Nebenrechte entsprechend unserem Eigentumsanteil ab. Er ist berechtigt ein Abtretungsverbot zu vereinbaren Bei teilweiser Zahlung des Kunden gilt die an uns abgetretene Forderung als zuletzt getilgt. Der Besteller ist zum Einzug der abgetretenen Forderung im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. Diese Befugnis erlischt in den in (7) 2. bezeichneten F\u00e4llen. Der Besteller ist dann zur Mitwirkung beim Einzug der Forderung verpflichtet. 5. Wir sind verpflichtet uns zustehende Sicherheiten freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 30% \u00fcbersteigt. Bei mehreren Sicherheiten steht uns die Auswahl frei. 6. F\u00fcr das Ausland gilt zus\u00e4tzlich folgendes: Soweit das Recht eines anderen Staates den Eigentumsvorbehalt nicht zul\u00e4sst, uns als Verk\u00e4ufer aber gestattet uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so k\u00f6nnen wir alle Rechte dieser Art aus\u00fcben. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet bei solchen Ma\u00dfnahmen unsererseits mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechts am Liefergegenstand treffen wollen. (7) Gew\u00e4hrleistung\/Haftung 1. Werkvertr\u00e4ge 1.1 Die Gew\u00e4hrleistung und die Gew\u00e4hrleistungsfristen betragen 5 Jahre, wobei f\u00fcr mechanische\/bewegliche Teile sowie elektrische oder elektronische Bauteile eine Gew\u00e4hrleistungsfrist von 2 Jahren als vereinbart gilt. 2. Neuwaren 2.1 Der Besteller ist verpflichtet die von uns gelieferten Produkte unverz\u00fcglich zu untersuchen, auch wenn sie verpackt sind. Offene M\u00e4ngel m\u00fcssen innerhalb einer Woche nach Eingang ger\u00fcgt werden, verdeckte M\u00e4ngel innerhalb einer Woche nach deren Feststellung. Die M\u00e4ngelr\u00fcge muss schriftlich erhoben werden und die Beanstandung in nachpr\u00fcfbarer Weise bezeichnen. 2.2 Wir haften f\u00fcr von uns verschuldete fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Ausf\u00fchrung. Erfolgt die Fertigung nach Zeichnung des Bestellers, haften wir nur f\u00fcr die \u00dcbereinstimmung mit der Zeichnung. F\u00fcr die \u00dcbernahme von Beratungs- oder Konstruktionsaufgaben haften wir nur bei schriftlicher Zusicherung. 2.3 Bei begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz, bessern die beanstandeten Waren oder Werkleistungen nach oder gew\u00e4hren einen Preisnachlass. Das gleiche gilt f\u00fcr den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall verz\u00f6gerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl einer Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. \u00a7\u00a7 361 und 463 BGB bleiben unber\u00fchrt. 2.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt. 2.5 Es gilt die gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsfrist, beginnend mit \u00dcbergabe bzw. ab dem Zeitpunkt der Abnahme, falls diese erforderlich ist, es sei denn, dass die Vertragsparteien davon abweichende Vereinbarungen treffen. 2.6 Alle Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen, wenn der Besteller selbst begonnen hat einen Liefergegenstand zu bearbeiten, zu erg\u00e4nzen oder zu ver\u00e4ndern, oder einen beanstandeten Liefergegenstand nachzubehandeln oder wenn der Liefergegenstand weiterverarbeitet oder eingebaut ist. 3. Gew\u00e4hrleistung gebrauchter Gegenst\u00e4nde 3.1 Gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde werden unter Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistung wie sie stehen und liegen verkauft. 3.2 \u00dcbernimmt der Verwender aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung die Gew\u00e4hr f\u00fcr gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde, so gelten im Einzelfall die f\u00fcr Neuwaren festgelegten Gew\u00e4hrleistungsbestimmungen mit der Ma\u00dfgabe, dass eine Haftung f\u00fcr Werkstoffm\u00e4ngel, die bei der \u00dcberholung nicht festgestellt werden konnten, ausscheidet. 4. Haftung Die Haftung f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den sowie sonstige Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers gegen den Auftragnehmer oder dessen Erf\u00fcllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, es sei denn der Besteller weist nach, dass derartige Sch\u00e4den grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich verursacht worden sind. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. (8) Schlussbestimmungen 1. F\u00fcr s\u00e4mtliche uns erteilten Auftr\u00e4ge gilt deutsches Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen 2. Soweit der Besteller Kaufmann ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist f\u00fcr diesen Fall der Gerichtsstand das f\u00fcr Zittau zust\u00e4ndige Gericht. 3. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ung\u00fcltig sein, so ber\u00fchrt das die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln bzw. der \u00fcbrigen Teile solcher Klauseln nicht. Es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-17","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/17","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=17"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/17\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":18,"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/17\/revisions\/18"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/fensterhentschel.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=17"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}